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BFW-Gutachten

Ausweitung von Erhaltungssatzungen rechtlich unzulässig

Im Auftrag des BFW Landesverbandes Bayern e.V. hat der renommierte Augsburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Kment in einem Gutachten erstmals untersucht, ob es rechtlich zulässig ist, die Erhaltungssatzung auf das gesamte Münchner Stadtgebiet auszuweiten. Die Erstellung des Rechtsgutachtens wurde vom BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen unterstützt. Das Gutachten kommt

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Städte: München