Gesetzgeber muss nachbessern
Ausnahmen bei Grunderwerbssteuer verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Juni (Az.: 1 BvL 13/11 und 1 BvL 14/11) die bisherigen Ausnahmen zur Grunderwerbssteuer bei Firmenanteilsübertragungen als grundgesetzwidrig verworfen. Die schriftliche Begründung wurde vergangenen Freitag veröffentlicht. Demnach folgt das Gericht den geäußerten Bedenken des Bundesfinanzhofs (BFH). Der Gesetzgeber muss nun möglichst rasch…
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Autor: Ulrich Schüppler