S-Bahnhof Diebsteich
Aus für weitere Klage gegen neuen Fernbahnhof
Eine Hürde ist genommen: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat heute die Klage einer Privatperson gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona an den Diebsteich als unzulässig abgewiesen. Laut eines Gerichstsprechers habe auch eine geltend gemachte Verletzung von Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Wasserrahmenrichtlinie im Planungsverfahren nicht zur Zulässigkeit der Klage geführt.…
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Quelle: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht