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Arrestbefehl gegen Gründer der BFI-Bank erlassen

Den BSZ Anlegerschutzanwälten ist es gelungen, gegen den Gründer und Aufsichtsrat der BFI Bank, Dr. Karlheinz Wehner, im Auftrag ihrer Mandanten einen Arrestbefehl des Oberlandesgerichts Bamberg zu erwirken und die gesamten inländischen Vermögenswerte – diverse Konten und Versicherungen – pfänden zu lassen.

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In den Entscheidungsgründen hat das OLG festgestellt, dass Herr Wehner als faktischer Geschäftsführer der BFI Bank die Anleger deliktisch geschädigt hat und ein sogenannter Arrestgrund (Besorgnis der Vereitelung der Zwangsvollstreckung) besteht.

Die Anwälte konnten anhand von Unterlagen nachweisen, dass Dr. Wehner in ausländischen Staaten Scheingesellschaften gründete und der Geldwäsche verdächtigt wird. Das Gericht folgte damit der Argumentation der BSZ Anlegerschutzanwälte, dass den Anlegern nicht zugemutet werden kann, bis zum Abschluss eines Klageverfahrens zu warten.