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„Arbeitsgeräte sind keine Unterhaltungselektronik!“

Als „weder gerechtfertigt noch zumutbar“ hat der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die geplante Einführung von Rundfunkgebühren für alle PCs und Notebooks, die theoretisch Radio- und Fernsehprogramme empfangen können, bezeichnet. „Computer und Internetzugänge in Büros sind Arbeitswerkzeuge und keine Unterhaltungselektronik“, betonte Hartmut Miksch, der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, heute in Düsseldorf. Die flächendeckende und undifferenzierte Erhebung von Gebühren auf Geräte, die heute für den Betrieb eines Architekturbüros unverzichtbar seien, stelle eine weitere Belastung von klein- und mittelständischen Unternehmen dar in einer Zeit, in denen sich viele Büros die Existenzfrage stellen müssten.

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Ab Januar 2007 soll eine Rundfunkgebühr für Computer mit Internetzugang eingeführt werden. Diese Gebühr soll einen möglichen Empfang von Rundfunk und Fernsehen über das Internet bzw. per PC abgelten.

Gegen diese nicht vertretbare zusätzliche Kostenbelastung hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bei Ministerpräsident Jürgen Rüttgers interveniert. In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten legt die Kammer dar, dass PCs in den Planungsbüros als Arbeitsmittel zum Entwerfen und Konstruieren per Computer Aided Design sowie für fachliche Recherchen, für das Management der Planungs- und Bauleistungen bzw. für die Bürokommunikation eingesetzt werden. „Architekten nutzen ihre Bürorechner in der Regel weder als Fernseher noch als Radio“, betont der Präsident der Architektenkammer NRW. Sollte dies doch der Fall sein, könne das Gerät entsprechend bei der GEZ angemeldet werden. Anders als beim Betreiben von Fernsehgeräten oder Radios könne man bei PCs aber nicht generell oder überwiegend davon ausgehen, dass sie für den Empfang von Rundfunksendungen benutzt werden. Damit sei eine pauschale Gebührenbelastung abzulehnen, erklärte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Generell steht es aus Sicht der Architektenkammer öffentlich-rechtlichen Rundunk- und Fernsehanstalten frei, ihre Leistungen gegen Entgelt - wie andere Anbieter auch - im Internet anzubieten. Eine pauschale Belastung der kleinen und mittelständischen Betriebe für eine Leistung, die sie auf diesem Wege nicht brauchen und nicht wünschen, lehnt die Kammer strikt ab.