Cookie Fehler:

Cookies sind in Ihrem Browser deaktiviert. Um alle Funktionen z.B. das Login nutzen zu können, müssen Cookies aktiv sein. Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser.

   
    Drucken Drucken  Diesen Artikel zu den Favoriten hinzufügen Favoriten

Anleger machen Schadenersatzansprüche geltend

Bauverzögerungen, Vermietungsprobleme und eine nicht erfüllte Platzierungsgarantie - ein Skandal und sein Ende: Jetzt wurde die im Jahr 1999 als Fonds aufgelegte Walzmühle in Ludwigshafen, ein großes Einkaufszentrum mit Multiplex-Kino, günstig verkauft und die Anleger bleiben auf dem Schaden sitzen.

.

Dafür, dass das nicht so bleibt, sieht Rechtsanwalt Mathias Nittel von der Heidelberger Kanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte gute Chancen: „Hier wurden offensichtliche Probleme von Anfang an verschleiert und Anleger über die tatsächlichen Umstände im Unklaren gelassen. Ich gehe davon aus, dass Schadenersatzansprüche gegen Initiatoren und Treuhänder bestehen.“ Ende 1999 legte die BVT-Gruppe die Ludwigshafener Walzmühle als Immobilienfonds auf. Von dem Gesamtaufwand von 117 Mio. € sollten 73 Mio. € durch Kredite finanziert werden. Weitere 44 Mio. € sollten von Anlegern aufgebracht werden. Dazu kam es aber nie: lediglich 292 Gesellschafter mit einer Einlage von 14,8 Mio. € beteiligten sich. Die im Rahmen einer Schließungsgarantie zur Übernahme des restlichen Eigenkapitals von rund 29 Mio. € verpflichtete BVT Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft für internationale Vermögensanlagen mbH kam ihrer Verpflichtung nicht nach, für die die Anleger sie mit 1,5 Mio. € bezahlt hatten. Stattdessen wurden durch den Fonds zusätzliche Kreditmittel aufgenommen, die diesen letztlich in Insolvenzgefahr brachten.



Eine in den Augen von Anwalt Nittel unrühmliche Rolle spielte dabei die nicht nur hier sondern beispielsweise auch bei den insolventen Falk-Fonds als Treuhänderin der Anleger agierende Prometa. Mit ihrer Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung wurde zunächst die Platzierungsphase verlängert und anschließend die Platzierungsgarantin aus ihrer 29 Mio. € schweren Verpflichtung entlassen. Darüber hinaus stimmte die Prometa dem Austausch der persönlich haftende Gesellschafterin zu. Für Anwalt Nittel ein ungeheuerlicher Vorgang: „Beide Maßnahmen bewirkten, dass die BVT-Gruppe von weiteren Schäden bewahrt wurde. Im Interesse der Anleger waren sie sicher nicht, so dass sich die Frage nach einer Haftung der Treuhänderin stellt.“ Auch der Prospekt weist einige Ungereimtheiten auf. Nach dem im Oktober 1999 erstellten Fondsprospekt sollte die Immobilie einen Monat später fertig gestellt sein. Tatsächlich kam es zu einer Verzögerung von einem halben Jahr, die Mängelbeseitigungsarbeiten dauerten sogar noch länger. „War dies wirklich im Oktober 1999 noch nicht erkennbar“, fragen sich viele Anleger. Auch hinsichtlich der Mieteinahmen stellt Anwalt Nittel die Seriosität der Prospektangaben in Frage. „Der Prospekt spricht von langfristigen Mietverträgen über 20 Jahre und sicheren Mieteinnahmen. Warum musste dann der ursprüngliche Center-Mietvertrag durch einen neuen Vertrag zu reduzierten Konditionen ersetzt werden?“ Der renommierte Fondsanalyst Stefan Loipfinger zieht im Fondstelegramm ein vernichtendes Fazit: „Innerhalb weniger Jahre eine Westimmobilie derartig abzuwirtschaften, ist schon fast eine „Meisterleistung“.“ Wie die Anleger durch eine nicht erfüllte Schließungsgarantie der BVT unter anscheinend tatkräftiger Mithilfe der Treuhänderin in insolvenzgefährdete Situationen mit massiven Vermögensverlusten getrieben wurden, ist für Anwalt Nittel möglicherweise auch ein Fall für den Staatsanwalt.