Fehlende Energiekennzahlen: Ab Mai droht Bußgeld
Die Angaben von Energiekennwerten sind seit einem Jahr Pflicht in kommerziell geschalteten Immobilienanzeigen. Wer die Angaben missachtet, riskiert ab 1. Mai 2015 ein hohes Bußgeld. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der auslaufenden Übergangsfrist für Pflichtangaben in Immobilieninseraten hin, die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 festgelegt wurde.
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