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OLG stoppt Ministererlaubnis für Kaiser's-Tengelmann-Übernahme

Die Tengelmann-Übernahme durch Edeka ist vorerst gestoppt. Wirtschaftsminister Gabriel hatte die Übernahme der Supermarktkette trotz Bedenken des Kartellamts durch gewunken. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Sondererlaubnis des Wirtschaftsministers rechtswidrig sei. Die Richter des 1. Kartellsenats hätten die Ministererlaubnis deshalb zunächst außer Kraft gesetzt, teilte das Gericht mit. Damit ist die Zukunft der 450 Tengelmann und Kaiser´s-Filialen wieder ungewiss. Für die Fusion könnte diese Entscheidung sogar das komplette Aus bedeuten.

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Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie habe über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen, da sein Verhalten u.a. im Erlaubnisverfahren die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe. Der Minister habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und KT geheime Gespräche geführt.

So sei zunächst am 16. November 2015 mit allen Beteiligten über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ministererlaubnis mündlich verhandelt worden. Zu diesem Zeitpunkt habe ein, am 30. November 2015 auch schriftlich ausgeführtes, Angebot von Rewe zur Übernahme von KT vorgelegen. Dieses habe den Erhalt aller 16.000 Arbeitsplätze bei KT vorgesehen. Das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Übernahmeangebot von Edeka hingegen habe u. a. einen signifikanten Arbeitsplatzabbau bei KT geplant. Unter diesen Voraussetzungen habe eine Ministererlaubnis zur Übernahme von KT durch Edeka nicht erteilt werden dürfen. Erst im Januar 2016 habe Edeka sein Übernahmeangebot dann substantiell erweitert und es dem Angebot von Rewe angepasst.

Wie sich im Laufe des Beschwerdeverfahrens aufgrund der Anforderung von Akten durch den Senat beim Bundeswirtschaftsministerium jedoch herausgestellt habe, seien auf Veranlassung des Bundesministers am 1. und 16. Dezember 2015 „Sechs-Augen-Gespräche“ zwischen ihm, dem Vorstandsvorsitzenden von Edeka, Herrn M. sowie dem Miteigentümer von KT, Herrn H., zur Ministererlaubnis geführt worden. Der Inhalt dieser Gespräche sei nicht aktenkundig gemacht worden und die Gespräche ohne Kenntnis und unter Ausschluss der weiteren Beteiligten, insbesondere Rewe, geführt worden. Auch eine im Rahmen der Gespräche dem Minister übergebene rechtliche Stellungnahme zur Unwirksamkeit des Übernahmeangebots von Rewe sei vertraulich behandelt und den anderen Verfahrensbeteiligten nicht zur Kenntnis gebracht worden. Der Minister habe daher die für ein transparentes, objektives und faires Verfahren unverzichtbare gleichmäßige Einbeziehung und Information aller Verfahrensbeteiligten unterlassen.

Die Ministererlaubnis sei darüber hinaus rechtswidrig, da der Minister bei seiner Entscheidung zu Unrecht den Erhalt der kollektiven Arbeitnehmerrechte bei Kaiser's Tengelmann als einen „Gemeinwohlbelang“ berücksichtigt habe. Aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Gleichrangigkeit könnten der Erhalt und die Sicherung bestehender kollektiver Arbeitnehmerrechte kein Gemeinwohlbelang sein, so das Gericht. Wirtschaftsminister Gabriel weist den Befangenheitsvorwurf indes offiziell zurück und erklärt, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, dass Arbeitnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen werden. Das BMWi bleibt bei seiner Haltung, dass die Sicherung von Arbeitnehmerrechten und der Erhalt von rund 16.000 Arbeitsplätzen sehr wohl einen Gemeinwohlgrund darstellen können. Denn es geht hier um die Existenz von vielen tausenden Beschäftigten und deren Familien, die eine Berücksichtigung in solchen Verfahren erforderlich machen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Minister sowie die Supermärkte können eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einreichen. Nach Einschätzung von Experten kann sich durch das Vollzugsverbot der geplante Zusammenschluss um Jahre verzögern.

Während sich die Handelskonzerne Edeka und Tengelmann schockiert über den Ausgang des Eilverfahrens zeigten und die Prüfung der Rechtsmittel ankündigten, freut sich Rewe über den Beschluss. „Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ministererlaubnis sind so schwerwiegend, dass das Gericht verfügt hat, dass keine unumkehrbaren Fakten bei der Übernahme von Kaisers Tengelmann geschaffen werden können. Das begrüßen wir sehr. Edeka und Kaisers Tengelmann haben bei diesem Fusionsvorhaben von Anfang an auf einen Weg der Konfrontation mit Wettbewerbshütern und Gewerkschaften gesetzt und eine Ministererlaubnis erzwingen wollen. Dass diese in Form und Inhalt zweifelhafte Ministererlaubnis nun nicht vollzogen werden kann, ist eine logische Folge dieser Brachialstrategie. Angesichts der vom OLG Düsseldorf angeführten Beschlussgründe, erwarten wir, dass auch die endgültige Entscheidung in der Hauptsache keine andere sein wird, weil sich die Fakten nicht mehr ändern“, so Martin Brüning, Rewe Group Konzernsprecher, zeigt sich erfreut über den OLG-Beschluss.