Offene Immobilienfonds auf dem Weg zum Schweizer Modell
In der Schweiz ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Verkauf von Fondsanteilen mindestens ein Jahr im Voraus anzumelden. Hieraus ergibt sich eine einjährige Haltungsfrist, wie sie nun auch in Deutschland vorgesehen ist. Dem Fondsmanagement erleichtert diese Neuregelung die Liquiditätssteuerung. Darüber hinaus dürfen Fonds in der Schweiz nicht beliebig viele Anteile ausgeben.
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