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„Neue Mitte“ Garching: Investorenvertreter widerspricht Österreichern im Architektenstreit

Den Versuch des Wiener Architekturbüros Ortner & Ortner Baukunst, eine Neuausschreibung des Wettbewerbs für die „Neue Mitte“ am Hochschulcampus Garching zu erreichen [wir berichteten], hält Investorensprecher Stefan Handke für wenig aussichtsreich. Handke ist Geschäftsführer der Projektgesellschaft, die im Auftrag des Freistaats Bayern die Campuserweiterung ausführt. An der Gesellschaft sind drei namhafte lokale Unternehmen beteiligt.

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Den Vorstoß von Ortner & Ortner, aus Gründen der Gleichbehandlung auf einer europaweiten Ausschreibung des Architekturwettbewerbs zu bestehen, erachtet Handke aus mehreren Gründen für wenig glaubwürdig. „Da geht es um ganz andere Dinge“, sagte der Investorensprecher im Gespräch mit Property Magazine. Zunächst einmal sei es verstörend, dass ein bekanntes Architekturbüro ein Verfahren vor der Vergabekammer anstrenge, ohne seinen Namen an die Presse zu geben.

Auch sei es zumindest merkwürdig, dass der Rechtsbeistand von Ortner & Ortner im vorliegenden Fall derselbe sei, wie im Verfahren, das bereits 2011 das Büro Auer + Weber + Assoziierte angestrengt hatte. Auer + Weber waren im Wettbewerb Erstplatzierte gewesen, hatten den Planungsauftrag aber wegen unlösbarer statischer Probleme letztlich nicht erhalten, dann gegen diese Entscheidung geklagt – und verloren.

Handke hält es durchaus für möglich, dass Ortner & Ortner versuchen wollen, die vom OLG München am 5. April 2012 in dritter Instanz endgültig abgewiesene Klage von Auer + Weber auf anderem Wege neu zu verhandeln. „Ich empfände es aber als schäbig und feige, wenn Ortner & Ortner sich so für die Zwecke eines anderen Büros einspannen ließe“, so Handke. Aus technischen Gründen hatte der zweitplatzierte Entwurf von Nickl + Partner den Zuschlag für die Planungsarbeiten bekommen – ein Vorgang, der bei Architekturwettbewerben durchaus nicht unüblich ist.

Handke wies zudem darauf hin, dass es mit dem Berliner Büro von Ortner & Ortner seinerzeit durchaus Gespräche über eine Teilnahme am Architekturwettbewerb gegeben habe, dies sei auch durch entsprechenden E-Mailverkehr zu belegen. Von einer Verletzung der Vergaberichtlinien könne im Übrigen gar nicht die Rede sein. Das gesamte Projekt sei schließlich in einem öffentlichen Vergabeverfahren an das jetzige Konsortium vergeben worden.

Knackpunkt ist offenbar die knifflige Rechtsfrage, ob ein von der öffentlichen Hand im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens bestellter Baukonzessionär die Planungsarbeiten ebenfalls öffentlich ausschreiben muss. Das OLG München hat hier in seiner Urteilsbegründung, die Property Magazine vorliegt, zumindest eine gesetzliche Regelungslücke erkannt. Im Urteil heißt es jedoch abschließend: „Zwar ist die Antragsgegnerin öffentliche Auftraggeberin […] doch hat sie bei der beabsichtigten Vergabe der Planungsleistungen lediglich die grundlegenden Regeln des Vergaberechts zu beachten. Diese sind von ihr eingehalten worden.“

Handke sieht die von ihm vertretene Projektgesellschaft auch deswegen auf der sicheren Seite, weil der Planungsvertrag mit Nickl + Partner mittlerweile bereits abgeschlossen sei. „Damit läuft das Ansinnen von Ortner & Ortner ins Leere“, stellt Handke fest. Er ist daher zuversichtlich, dass es wie geplant noch dieses Jahr zur Grundsteinlegung für die „Neue Mitte“ kommt, die mittlerweile den Projektnamen „Galileo“ trägt (Garching – Living, Learning, Offices).

Das Projekt stellt laut Handke in planerischer, technischer und baurechtlicher Hinsicht einen Meilenstein dar. So wird der zentrale Versammlungssaal so gestaltet, dass er flexibel für Vorlesungen, Konferenzen, klassische Konzerte und als Kino genutzt werden kann. Zudem stellt die Tatsache, dass eine private Investorengemeinschaft ein Projekt auf einem öffentlichen Campus realisiert und dafür ein Erbbaurecht für 50 Jahre erhält, ein absolutes Novum dar. Dies hatte sogar eine Änderung der landesrechtlichen Gesetze erforderlich gemacht – nach alter Rechtslage wäre dieser Vorgang in Bayern schlicht nicht möglich gewesen.