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24. Januar 2012     Drucken Drucken  Diesen Artikel zu den Favoriten hinzufügen Favoriten

Erstattung der Betriebskostenvorauszahlungen im gewerblichen Mietverhältnis - wann und wie ?

Einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2011 - 10 W 16/11 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter verlangte die Rückzahlung der von Januar 2006 bis Dezember 2008 gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von restlichen 8.727,37 Euro. Das OLG Düsseldorf hat - im Prozesskostenhilfeverfahren - einen solchen Anspruch nicht als gegeben angesehen. Die Rückzahlung seiner kompletten Vorauszahlungen könne der Mieter nur verlangen, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der auch im gewerblichen Mietrecht regelmäßig mit einem Jahr anzusetzenden Abrechnungsfrist keine Nebenkostenabrechnung erteilt habe und das Miet- oder Pachtverhältnis beendet sei. [...]
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