Erstattung der Betriebskostenvorauszahlungen im gewerblichen Mietverhältnis - wann und wie ?
Einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2011 - 10 W 16/11 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter verlangte die Rückzahlung der von Januar 2006 bis Dezember 2008 gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von restlichen 8.727,37 Euro. Das OLG Düsseldorf hat - im Prozesskostenhilfeverfahren - einen solchen Anspruch nicht als gegeben angesehen. Die Rückzahlung seiner kompletten Vorauszahlungen könne der Mieter nur verlangen, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der auch im gewerblichen Mietrecht regelmäßig mit einem Jahr anzusetzenden Abrechnungsfrist keine Nebenkostenabrechnung erteilt habe und das Miet- oder Pachtverhältnis beendet sei. [...]
Sie möchten einen Dienst nutzen, der unseren Premium-Zugang voraussetzt.
Abo-Login oder registrieren
Top informiert
Recherchieren im umfangreichen News-Archiv mit über 29.000 Artikeln
Abo-Preisvorteil
Als Abonnent nutzen Sie einen kräftigen Spar- und Zeitvorteil.
Community
Treten Sie mit Entscheidern aus der Branche in Kontakt
Recherchieren im umfangreichen News-Archiv mit über 29.000 Artikeln
Abo-Preisvorteil
Als Abonnent nutzen Sie einen kräftigen Spar- und Zeitvorteil.
Community
Treten Sie mit Entscheidern aus der Branche in Kontakt












